Für Eltern – häufige Fragen zur Verfahrensbeistandschaft
Warum bekommt mein Kind einen Verfahrensbeistand?
Ein Verfahrensbeistand wird bestellt, wenn wichtige Entscheidungen anstehen, die das Leben Ihres Kindes betreffen. Ziel ist es, dass die Sicht Ihres Kindes gehört wird und seine Bedürfnisse im Verfahren nicht untergehen.
Ist der Verfahrensbeistand auf der Seite eines Elternteils?
Nein. Der Verfahrensbeistand ist unabhängig und vertritt ausschließlich die Interessen des Kindes. Er oder sie steht weder auf der Seite der Mutter noch des Vaters, sondern hat das Kindeswohl im Blick.
Muss mein Kind vor Gericht aussagen?
Das kann passieren und hängt mehreren Faktoren ab. Der Verfahrensbeistand versucht, dem Gericht die Sicht des Kindes so zu vermitteln, dass eine direkte Anhörung möglichst kindgerecht und entlastend gestaltet wird. Wenn eine Anhörung sinnvoll oder juristisch notwendig ist, wird das Kind behutsam darauf vorbereitet und begleitet.
Wie wird mit meinem Kind gesprochen?
Jedes Kind ist anders. Gespräche finden altersgerecht, respektvoll und in einer Atmosphäre statt, in der sich Ihr Kind sicher fühlen darf. Oft helfen spielerische Methoden oder Gespräche im vertrauten Umfeld, damit Ihr Kind sich öffnen kann.
Warum spricht der Verfahrensbeistand auch alleine mit meinem Kind?
Damit Ihr Kind frei sagen kann, was es denkt und fühlt – ohne Angst, jemanden zu verletzen oder enttäuschen zu müssen. Das dient nicht dem Ausschluss der Eltern, sondern dem Schutz Ihres Kindes.
Werden wir als Eltern auch gehört?
Ja. Gespräche mit beiden Eltern sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Es geht darum, die familiäre Situation zu verstehen und unterschiedliche Sichtweisen einzuordnen. Wenn möglich, unterstütze ich auch dabei, gemeinsame Lösungen zu entwickeln.
Was passiert mit dem Wunsch meines Kindes?
Der Wille Ihres Kindes wird ernst genommen und sorgfältig geprüft. Er fließt in die Empfehlung an das Gericht ein, solange er dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Ziel ist immer eine Lösung, die Ihrem Kind Sicherheit und Entwicklung ermöglicht.
Was ist das Ziel der Verfahrensbeistandschaft?
Kinder in belastenden familiären Situationen zu entlasten, ihnen eine Stimme zu geben und dazu beizutragen, dass gerichtliche Entscheidungen wohlüberlegt, kindgerecht und tragfähig getroffen werden.