Verfahrensbeistandschaft

 
 

Verfahrensbeistandschaft

Ein Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht bestellt, um die Interessen eines Kindes in familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich insbesondere in § 158 FamFG.

Die Bestellung erfolgt vor allem in Verfahren, in denen wesentliche Entscheidungen für das Leben eines Kindes zu treffen sind – etwa bei Fragen der elterlichen Sorge, des Umgangs oder bei kindesschutz-rechtlichen Maßnahmen.


Auftrag und Aufgaben

Als Verfahrensbeistand habe ich die Aufgabe,

  • den Kindeswillen zu ermitteln und gegenüber dem Gericht zu vertreten,
  • das Kind alters- und entwicklungsgerecht über das Verfahren, seine Abläufe und Beteiligten zu informieren,
  • Gespräche mit Eltern und weiteren Bezugspersonen zu führen, um die Situation des Kindes umfassend zu verstehen,
  • eine schriftliche Stellungnahme mit Empfehlungen im Sinne des Kindeswohls zu verfassen,
  • das Kind bei Bedarf auf eine Anhörung vorzubereiten und es im gerichtlichen Verfahren zu begleiten.

Ziel ist es, die Belastungen für das Kind so gering wie möglich zu halten und sicherzustellen, dass seine Perspektive im Verfahren angemessen berücksichtigt wird.


Meine Arbeitsweise

Ich arbeite seit 2018 als Verfahrensbeistand für das Familiengericht Essen. Nach Bestellung durch das Gericht nehme ich Einsicht in die Verfahrensakte und trete zeitnah mit den Eltern in Kontakt.

Der persönliche Kontakt mit dem Kind steht für mich im Mittelpunkt. Nach Möglichkeit begegne ich ihm in seinem vertrauten Umfeld, um einen kindgerechten Zugang zu ermöglichen. Gespräche mit dem Kind finden in der Regel ohne Bezugspersonen statt. Je nach Fragestellung und Alter des Kindes können ergänzend Beobachtungen oder spielerische Methoden eingesetzt werden.

Zur Einschätzung der kindlichen Situation führe ich – in Absprache mit den Eltern – Gespräche mit weiteren wichtigen Bezugspersonen wie Erzieher:innen, Lehrkräften oder Therapeut:innen. Bei Bedarf biete ich auch vermittelnde Gespräche zwischen den Eltern an, um tragfähige Lösungen zu entwickeln und gerichtliche Eskalationen zu vermeiden.


Kindeswille und Kindeswohl

Meine Empfehlungen an das Gericht beruhen stets auf einer sorgfältigen Gesamtschau aller gewonnenen Eindrücke. Der Wille des Kindes hat dabei ein hohes Gewicht, solange er dem Kindeswohl nicht entgegensteht.

Über den Ausgang des Verfahrens wird das Kind – je nach Alter und Situation – durch mich oder in Abstimmung mit den Bezugspersonen informiert.

 

 

 
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